Vom O-Ton bis zur kompletten Magazinsendung. Die Beiträge der katholischen Kirche im privaten Hörfunk

Autor/innen

  • Christian Klenk Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Schlagworte:

Verkündigungssendungen, Religion, Kirchen, Jüdische Gemeinden, Verkündigung, Hörfunk

Abstract

Die Landesrundfunkgesetze und Staatsverträge der Länder, die die Ordnung und Ausgestaltung des Rundfunks in Deutschland regeln, gewähren den (anerkannten) Religionsgemeinschaften ein besonderes Recht: „Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den Jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen“ (RfStV § 42 Abs. 1). Das sogenannte Drittsendungsrecht (vgl. hierzu ausführlich Klenk 2013, S.239ff.) sieht vor, dass die Kirchen Verkündungssendungen eigenverantwortlich gestalten und über den Rundfunk ausstrahlen. Dazu gehören Übertragungen von Gottesdiensten und kurze Predigten oder Gedanken aus christlicher Perspektive zu gesellschaftlichen Themen („Kurzverkündigung“), aber auch – allgemeiner formuliert – Sendungen zu Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirche (vgl. z. B. ZDF-Staatsvertrag § 11). (...)

Autor/innen-Biografie

Christian Klenk, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Dr. Christian Klenk, Dipl.-Journ., ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Studiengang Journalistik der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und Redakteur von Communicatio Socialis. 

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Veröffentlicht

2013-04-01

Ausgabe

Rubrik

Communicatio Socialis 1968-2013